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AGB

OTT Informatik Anstalt
Eschnerstrasse 58
FL- 9487 Bendern

Anwendungsbereich und Geltung

1.1 OTT Informatik Anstalt, nachfolgend «OTT» genannt, offeriert ihren Kunden im Informatik-, Kommunikations- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Produkte sind von OTT angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV Hardware, des Weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von OTT zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen OTT und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von OTT ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von OTT nicht im Widerspruch stehen.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.5 OTT behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB der OTT können im Internet unter www.oia.li eingesehen werden.


2. Bestellung, Vertragsschluss und Lieferung

2.1 Angebote der OTT sind unverbindlich. Der Kunde ist an seine telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellungen 4 Wochen gebunden.

2.2 OTT erfasst die telefonisch oder schriftlich (z.B. per Fax) erfolgten Bestellungen ebenfalls elektronisch, sodass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Internet Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Internet Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend OTT mitzuteilen.

2.3 Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von OTT, welche dem Kunden im Internet Shop angezeigt wird, spätestens mit der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertragsschluss und die Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

2.4 Die von OTT angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller / Lieferanten. Sollte sich eine Lieferung über einen von OTT ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens 3 Wochen OTT in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. OTT haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von OTT zurückzuführen ist.

2.5 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die OTT keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist OTT berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit OTT. Kosten, die bereits entstanden sind, kann OTT dem Kunden belasten.

2.7 OTT ist zu Teillieferungen berechtigt.



3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.

3.2 Mit der Lieferung beim Kunden bzw. Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden auf dessen Kosten und Gefahr nachgeschickt.


4. Preise

4.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von OTT verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum von OTT. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport), sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zulasten des Kunden. Die Portokonditionen sind im Anhang «Portoregelung» definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

4.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der OTT berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Kunde bei OTT Produkte bestellt hat, berechtigt dies OTT, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern OTT die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird OTT vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von OTT 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. OTT kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OTT ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden. Insbesondere ist OTT berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend zu machen.

5.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von OTT angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist OTT berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist OTT auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

5.4 Alle Forderungen von OTT, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von OTT nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von OTT an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.


6. Verrechnung/Retentionsrecht

6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von OTT zu verrechnen.

6.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von OTT ist vollumfänglich wegbedungen.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von OTT gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von OTT, bis OTT den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. OTT ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen OTT umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).


7.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von OTT gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.


8. Rücksendung von Produkten

8.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von OTT und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Sie muss in jedem Fall spätestens innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum erfolgen. Für geöffnete Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

8.2 OTT behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Falls OTT die Rücksendung des Produktes trotz fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung nach ihrem Ermessen akzeptiert, wird OTT in jedem Fall für die Berechnung der Gutschrift eine Kaufpreisreduktion vornehmen. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann OTT eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.

8.3 Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von OTT veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Dem Kunden wird für die administrative Abwicklung der Rücksendung eine Pauschale in Rechnung gestellt. Es gelten die von OTT und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde muss vor der Sendung bei OTT eine Retourennummer verlangen, welche zehn Tage Gültigkeit besitzt.

9. Gewährleistung

9.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OTT keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

9.2 Die Gewährleistung von OTT für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber OTT und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von OTT besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

9.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

9.4 Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung OTT schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von OTT noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch OTT oder den Lieferanten auf Kosten des Kunden.

9.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von OTT bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewährleistungen.


10. Garantie

10.1 OTT haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von OTT oder den von OTT beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

10.2 Jede weitergehende Haftung von OTT, deren Hilfspersonen und der von OTT beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

10.3 OTT verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/ Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

11. Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde OTT schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. OTT wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet OTT gegenüber auf irgendwelche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.


12. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen. Insbesondere zu berücksichtigen sind die schweizerischen (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbständig über die einschlägigen Aussenhandelsvorschriften und Exportkontrollbestimmungen zu erkundigen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Aussenwirtschaftsbehörden vor einem Export der Produkte selbst einzuholen. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von OTT, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Wird OTT belangt, weil der Kunde für die von OTT gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde OTT dafür vollumfänglich schadlos zu halten.


13. Software

13.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von OTT gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

13.3 Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Massnahmen sicher, dass Softwareprodukte nicht unrechtmässig kopiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender Instruktionen des Herstellers.


14. Herstellerreporting, Datenschutz

14.1 OTT darf Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenbearbeitung speichern, bearbeiten und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln. Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von OTT detaillierte Angaben ist OTT gegenüber dem Kunden berechtigt, diese Daten, unter Umständen auch ins Ausland zu übermitteln.

14.2 Des Weiterns ist der Kunde einverstanden, dass OTT kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von OTT beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

15 Internet Shop

15.1 Der Kunde erhält von OTT einen Benutzernamen sowie ein Passwort, mit deren Hilfe er Zugang zum zum OTT Shop erhält. Das Passwort darf nur von Mitarbeitern des Kunden verwendet werden, muss auf geeignete Weise geschützt werden. Das Passwort darf ausdrücklich nicht Dritten weitergegeben oder bekannt gemacht werden.

16. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von OTT übertragen werden.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

17.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für OTT sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Buch SG. OTT ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Gültig ab 1. Oktober 2007